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Sie können Ihre geplante und gebuchte Reise nicht antreten ?
Stornokosten sind für Sie und den Gastgeber ärgerlich. Sorgen Sie vor und schließen Sie direkt nach der Buchung in unserem Hause eine Reiserücktrittskostenversicherung und/oder Reiseabbruchversicherung ab. Dafür erhalten Sie innerhalb kürzester Zeit nach Ihrer Buchung eine Buchungsbestätigung von der ERV.
Die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt die Kosten in speziellen Fällen, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können. Wenn Sie während Ihres Aufenthaltes früher abreisen müssen, übernimmt die Reiseabbruchversicherung die Kosten. Details zu diesen Verträgen entnehmen Sie dem Online-Formular der ERV-Versicherung.
Wir empfehlen die Europäische Versicherung, für den Inhalt und Link übernehmen wir keine Haftung
Auszug aus den Gastaufnahmebedingunen
3. Rücktritt und Nichtanreise
3.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
3.2. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
3.3. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger Abgaben für Kurtaxe:
Bei Ferienwohnungen/Unterkünften
• ohne Verpflegung: 90%
• Bei Übernachtung/Frühstück: 80%
• Bei Halbpension: 70%
• Bei Vollpension: 60%
3.5. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
3.6. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an den Gastgeber zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
https://www.deutschertourismusverband.de/recht/reservierung-buchung.html
"Eine Ferienunterkunft ist verbindlich gebucht, wenn ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus vom Gast bestellt und vom Vermieter/Hotelier zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag oder Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei mündlicher, insbesondere telefonischer Buchung zustande. Es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich Schriftform vereinbart.
Wurde ein verbindlicher Beherbergungsvertrag geschlossen, so gilt:
Gebucht ist gebucht."