Urlaub im Hochschwarzwald
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Ferienwohnungen

 

Auszug aus den Gastaufnahmebedingunen

3. Rücktritt und Nichtanreise

3.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der   Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten   Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der   Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Der Gastgeber hat sich   im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne   Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter   Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine   anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

3.2. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist,  ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

3.3. Nach den von der Rechtsprechung   anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter   Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber   die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den   gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller   Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger Abgaben für   Kurtaxe:

Bei Ferienwohnungen/Unterkünften

• ohne Verpflegung: 90%

• Bei Übernachtung/Frühstück: 80%

• Bei Halbpension: 70%

• Bei Vollpension: 60%

­­­3.5. Der Abschluss einer   Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

3.6. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an den Gastgeber zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

https://www.deutschertourismusverband.de/recht/reservierung-buchung.html

"Eine Ferienunterkunft ist verbindlich gebucht, wenn ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus vom Gast bestellt und vom Vermieter/Hotelier zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag oder Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei mündlicher, insbesondere telefonischer Buchung zustande. Es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich Schriftform vereinbart.

Wurde ein verbindlicher Beherbergungsvertrag geschlossen, so gilt:

Gebucht ist gebucht."

Stornierungen und Umbuchungen


Leider kann es vorkommen, dass Sie Ihre gebuchte Reise nicht antreten können. Dies ist nicht nur ärgerlich für Sie, sondern auch für uns. Deshalb empfehlen wir Ihnen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung. Sollten Sie Ihre verbindliche Buchung nicht aufrechterhalten können, werden weitervermietete Nächte angerechnet, soweit dies möglich ist. Nach den Richtlinien des Deutschen Tourismusverbandes dürfen wir Ihnen im Falle einer Stornierung 90 % des Übernachtungspreises in Rechnung stellen. Es gelten die Gastaufnahmebedingungen des DTV Deutscher Tourismusverband ! Gerichtsort ist Deutschland.


Aktuell können Sie bis 30 Tage vor Anreise kostenlos stornieren. Ein Service für Sie und besserer Planbarkeit Ihrer Reise. Wir bitten Sie jedoch, nicht mehrere Unterkünfte zu buchen und dann kurzfristig bei uns zu stornieren, da wir durch die Corona-Krise im Jahr 2021 ganze 7 Monate keinen Cent Umsatz hatten und die Stornierungen uns unnötig noch mehr belasten. Entscheiden Sie sich für uns, dann gehen wir davon aus, dass Sie auch anreisen werden. Außer natürlich Sie werden kurzfristig krank oder können aufgrund anderer Gründe nicht anreisen. Bitte schließen Sie deshalb unbedingt eine Reiserücktrittskostenversicherung ab.


Bitte beachten Sie, dass wir den "besten Preis" nur über Direktbuchung (per Telefon oder E-Mail) garantieren können !
Umbuchungen nur nach Verfügbarkeit und Auslastung: eine kostenlose Umbuchung ist nur in Absprache beiderseits möglich ! Wir garantieren Ihnen die Belegung Ihrer verbindlich gebuchten Ferienwohnung.